Handwerksverband kritisiert Datenschutz-Vorgaben für kleinere Firmen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat die Pflicht für kleinere Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten kritisiert und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen aufgefordert. „Die in Europa einmaligen Sonderreglungen des deutschen Datenschutzrechts schießen über das Ziel hinaus und stellen für zahlreiche Betriebe eine unverhältnismäßige Belastung dar“, sagte der ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke dem Handelsblatt.

Er hält den Ansatz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für ausreichend, wonach das Risiko einer Datenverarbeitung im Verhältnis zu den zu ergreifenden Schutzmaßnahmen stehen müsse. „Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sollte deshalb nur für solche Unternehmen verpflichtend sein, bei denen ein signifikantes Risiko für den Datenschutz ihrer Kunden besteht.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ul rich Kelber warnte vor weiteren Erleichterungen beim Datenschutz. Betriebliche Datenschutzbeauftragte sorgten für eine „kompetente“ datenschutzrechtliche Beratung, um Datenschutzverstöße schon im Vorfeld zu vermeiden und das Sanktionsrisiko gering zu halten, sagte Kelber dem Handelsblatt. „Eine Abschaffung dieser Benennungspflichten wird die Unternehmen nicht entlasten, sondern ihnen mittelfristig schaden, da Kompetenzen verloren gehen, die datenschutzrechtlichen Pflichten für die Unternehmen aber bleiben.“

An diesem Donnerstag will der Bundestag ein Gesetz beschließen, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter steigt.

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Eine Antwort auf „Handwerksverband kritisiert Datenschutz-Vorgaben für kleinere Firmen“

  1. Die DSGVO und all diesen Wahnnsinn drumherum, hat doch niemand so recht verstanden und stets werden die Gerichte bemüht zu Detailfragen. Welcher – salopp – Gaswasserscheiße-Betrieb kann sich denn einen Rechtsanwalt als externen Datenschutzbeauftragten oder gar die Ausbildung eines Klempners zum „betrieblichen Datenschutzbeauftragten“ leisten und welcher Kunde mit Rohrbruch will vor Schadensbehebung erst noch 60 Seiten Datenschutzerklärung mit Fragebogen vorgelegt bekommen?! Unpraktikabel.

    DSGVO überfordert, weiß auch die FAZ! https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/datenschutzgrundverordnung-fuehrt-zur-ueberforderung-15659560.html

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