Immer mehr Klagen von im Dieselskandal betroffenen Autobesitzern kommen beim Bundesgerichtshof (BGH) an. „Die Verfahrenswelle hat den Bundesgerichtshof mittlerweile erreicht“, sagte BGH-Richterin und Pressesprecherin Dietlind Weinland dem Handelsblatt.
Zurzeit seien rund 200 Verfahren zum „Themenkomplex Dieselskandal“ anhängig, „Tendenz ständig und erheblich steigend“. Zu rund 90 Prozent betreffen die Verfahren VW direkt, einige wenige Sachen auch Tochterunternehmen des Konzerns. Der Rest umfasse andere Hersteller, dabei im Wesentlichen Daimler.
Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals vor mehr als vier Jahren muss sich vor allem der Volkswagen-Konzern vor Gericht verantworten. Gegenwärtig laufen nach Angaben des Autoherstellers 64.000 Einzelklagen von Dieselfahrern. Hinzu kommt die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), der sich rund 450.000 Autobesitzer von VW-Marken angeschlossen haben sowie ein Kapitalanleger-Musterverfahren. Der Inkassodienstleister Myright hat nach eigenen Angaben rund 50.000 weitere Schadensersatzansprüche aus dem Dieselskandal gegen Volkswagen gebündelt.
Eine höchstrichterliche Entscheidung zur manipulierten Abgassoftware steht bislang noch aus.