Für Unternehmen, die infolge der Corona-Epidemie in die Nähe der Insolvenz rücken, will die Regierung eine Stichtagsregelung schaffen.
„Ist die Insolvenzreife am oder nach dem 13. März 2020 eingetreten, so wird vermutet, dass sie auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht“, heißt es demnach im Entwurf für das Gesetz, mit dem auch die von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bereits angekündigte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht geregelt werden soll. Das erfuhr das Handelsblatt von mit dem Gesetzentwurf vertrauten Personen. Der Entwurf muss noch vom Kabinett beschlossen werden. Mit der „Vermutungsregel“ würde klargestellt: War ein Unternehmen vor dem Datum weder zahlungsunfähig noch überschuldet, so gilt die Vermutung, dass es Corona-bedingt in die Krise gerutscht ist. Es handelt sich also um eine Art Beweislastumkehr.
Der bekannte Insolvenzverwalter Lucas Flöther, der auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises ist, in dem Deutschlands führende Insolvenzverwalter und Sanierungsexperten zusammengeschlossen sind, forderte einen „Corona-Schutzschirm“, den die Regierung im Eilverfahren schaffen müsse. „Die Corona-Krise ist für tausende, wenn nicht zehntausende Unternehmen existenzbedrohend“, sagte Flöther dem Handelsblatt. Die von der Bundesregierung beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflichten könne die Insolvenz für viele nur verzögern, jedoch nicht verhindern. Mit einem „Corona-Schutzschirm“ soll demnach der Zugang zum existierenden Schutzschirmverfahren erleichtert werden. „Um den Geldbedarf in Grenzen zu halten, muss den betroffenen Unternehmen zunächst eine Verschnaufpause verschafft werden“, erklärte Flöther. „Mit einem Schutzschirm-Moratorium wird alles, was an Zahlungsverpflichtungen aufgelaufen ist, eingefroren.“