In die Debatte um einen längeren Insolvenzschutz für von der Corona-Pandemie betroffene Betriebe kommt nach einem Vorstoß der hessischen Landesregierung Bewegung.
Hessen will per Bundesratsinitiative die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen noch bis März auszusetzen. „Vorsorglich prüfen wir, ob es einer Verlängerung bedarf. Denn wir wollen schließlich sicherstellen, dass die Hilfen auch wirklich bei den Unternehmen, die sie nötig haben, ankommen“, sagte Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) dem Handelsblatt. „Ich teile die Auffassung, dass gesunde Unternehmen durch die Coronakrise nicht in die Insolvenz rutschen dürfen.“
Frei erinnerte daran, dass Bundesminister Peter Altmaier (CDU) deshalb mehr Tempo bei den Auszahlungen der Wirtschaftshilfen angekündigt habe. „Das Bundesfinanzministerium hat einfach zahlreiche Vorgaben gemacht, die Zeit brauchen.“
Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner dringt auf eine rasche Koalitionslösung. „Wenn jetzt Unionspolitiker in den Ländern die dramatische Lage vieler Unternehmen erkennen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht im Bundesrat beschließen wollen, dann muss auch die Union im Bundestag endlich einlenken“, sagte Fechner dem Handelsblatt. „Wir können nicht tausende eigentlich überlebensfähige Unternehmen, denen unverschuldet die Umsätze eingebrochen sind, in die Insolvenz treiben, nur weil Wirtschaftsminister Altmaier die Auszahlung der Wirtschaftshilfen nicht organisiert bekommt.“ Hier gehe es um zehntausende Arbeitsplätze und die Existenzen von Familien, betonte Fechner.