Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber zieht wenige Monate vor der ersten Evaluation der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die EU-Kommission eine positive Bilanz der seit Ende Mai 2018 europaweit geltenden Vorschriften.
Die DSGVO sei „im Großen und Ganzen ein Erfolg und hat sich bewährt“, sagte Kelber dem Handelsblatt. Er sehe „keinen grundlegenden Änderungsbedarf“. Gleichwohl hätten die ersten Erfahrungen bei der Anwendung der DSGVO auch gezeigt, dass es „im Detail durchaus einen Bedarf für Änderungen“ gebe. Kelber nahm dabei Bezug auf einen Erfahrungsbericht der Datenschutz-Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, der in den im Mai startenden Evaluierungsprozess eingebracht werden soll.
Die deutschen Datenschützer fordern darin etwa einen schärferen Rechtsrahmen für die Profilbildung. Ziel sei es, heißt es in dem Bericht, der de m Handelsblatt vorliegt, der Nutzung personenbezogener Daten für solche Zwecke „effektive und faktisch durchsetzbare Grenzen zu setzen“. Begründet wird die Forderung damit, dass die Profilbildung als solche von vielen Normen der DSGVO nicht erfasst sei. Zudem sprechen sich die Datenschützer dafür aus, auch die Hersteller informationstechnischer Systeme und Produkte stärker in die Pflicht zu nehmen, um die Grundsätze von Datenschutz durch Technik und Datenschutz durch Voreinstellungen von Beginn an besser durchsetzen zu können.
Laut Kelber sind die Datenschutzaufsichtsbehörden allerdings auch der Auffassung, dass die DSGVO insbesondere bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen „punktuell“ zu bürokratischen Belastungen führen könne, denen „kein überzeugender datenschutzrechtlicher Nutzen gegenübersteht“. Deshalb habe er konkrete Vorschläge zur Entlastung unterbreitet, sagte er. Als Beispiele nannte Kelber „ die Art und Weise der Erfüllung der Informationspflichten oder die Meldung der Datenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörden“.