Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Medienberater Marcus Johst

Der unter Tatverdacht stehende Erpresser unterliegt vor der Pressekammer des Berliner Landgerichtes.

Die Bekanntmachung der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Berlin und Zürich gegen Marcus Johst war rechtmäßig.

Zug, 6. März 2013 – Corporate News

Marcus Johst versuchte die Pressemeldung der The Fantastic Company AG („TFC“), vom 24. Januar 2013, in der die Gesellschaft bekannt gab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafverfolgung gegen Herrn Marcus Johst wegen Erpressung, falscher Anschuldigungen etc. übernommen hat, durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.

Das Landgericht Berlin lehnte das Gesuch (Aktenzeichen 27 O 81/13) am 12. Februar 2013 ab und stellte klar, dass „bei Lichte betrachtet die Berichterstattung der Antragsgegnerin (nämlich der TFC) nichts anderes sei, als die Wahrnehmung ihres Rechts zum Gegenschlag.“

Zuvor hatte Marcus Johst mit Abmahnungen durch seinen Medienanwalt der Kanzlei Schertz Bergmann erfolgreich verhindert, dass unsere Presse-Mitteilung in wichtigen Medien veröffentlicht wurde. Angesichts des Urteils des Landgerichts Berlin geschah dies fälschlicherweise. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil Marcus Johst Beschwerde eingelegt hat.

The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz

Der Verwaltungsrat
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