Oliver Krautscheid: Rekord bei staatlichen Kontenabfragen

Die BZ vom 15. Januar 2013 berichtet, dass die Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden im Jahr 2012 so viele private Konten durchleuchtet haben]wie noch nie. Besonders das Bundeszentralamt für Steuern schaut den Bürgern genauer auf die Finger. Die erledigten Auskunftsersuche etwa von Finanzämtern, aber auch Behörden, die für Bafög oder Wohngeld zuständig sind, kletterten um mehr als 13%.

Der Staat hat im Jahr 2012 mehr als 185.000 Mal private Konten durchleuchtet. Insbesondere die Abrufe durch das Bundeszentralamt für Steuern nach §93 Abgabenordnung (AO) haben deutlich angezogen, und zwar um 13% auf mehr als 70.000. In diese Kategorie der Kontenabfragen fallen Auskünfte an Finanzbehörden und an Behörden, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe oder Wohngeld zuständig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Kontenabruf zu veranlassen. Im Jahr 2007 lag die Zahl der Abrufe der Behörden noch bei deutlich unter 30.000.

Für Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden gibt es nach §24c Kreditwesengesetz (KWG) die Möglichkeit, auf die Kontostammdaten der Bürger zuzugreifen. Hier zeigt sich im Jahresvergleich jedoch eine leichte Verringerung der Zahl der Abrufe, und zwar um 1,5% auf gut 114000.

Die Kreditwirtschaft wettert seit Jahren gegen die stetig steigende Zahl der Durchleuchtungen, auch weil sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. „Das ursprünglich zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung konzipierte Verfahren wird mittlerweile in den meisten Fällen zur allgemeinen Verbrechensbekämpfung, der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug genutzt“, so die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), das gemeinsame Sprachrohr der Bankenverbände, am 14. Januar 2013.

Oliver Krautscheid: Euro-Staaten führen Enteignungsklausel für Anleihen ein!

Mit der Einführung von Collective-Action-Clause bei Staatsanleihen des Euro-Raumes wird nun endgültig dokumentiert, dass diese Bonds nicht mehr mündelsicher sind. Was soll der Anleger davon halten, wenn die vermeintlich sicheren Schuldner im Vorhinein Regelungen einführen, die es ermöglichen gegen den ausdrücklichen Willen des Gläubigers/Eigentümers eine Teilenteignung respektive Veschlechterung der Vertragskonditionen durchzuführen?

Ken Roggoff und Carmen Reinhart, Autoren des Buches: „This Time is Different“ haben acht Jahrhunderte Staatsfinanzierungen und –pleiten sorgfältig analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass Staatsanleihen alles andere als risikolos sind. Die überwiegende Zahl der Staaten hat im Laufe der Zeit den Staatsbankrott erklärt. Folglich müssten Corporate Finance Bücher und die Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung angepasst werden, welche als Bewertungsmethode, den aktuellen Zinssatz für Staatsanleihen mit dem risikolosen Zinssatzes gleichsetzen.

Kritisch muss zudem Solvency II gesehen werden, welche das Risiko in den Kapitalanlagen der Versicherungen reguliert. Durch eine gesteuert „günstige“ Eigenkapitalunterlegung für Staatsanleihen versus Aktien werden große institutionelle Investoren gedrängt, hunderte von Milliarden Euro in Staatsanleihen zu stecken. Diese staatliche Lenkung sichert die Finanzierung immer neuer Staatsschulden, kann zukünftig aber wie eine weitere Steuer für viele Millionen Sparer wirken.

 

Euro-Staaten führen Enteignungsklausel bei Bonds ein

Eine neue Regelung ermöglicht es den Euro-Ländern künftig, Schuldenschnitte schneller und einfacher durchzuführen. Davon könnten auch Millionen deutsche Sparer betroffen sein. Von Frank Stocker

„Collective Action Clause“ (CAC), zu deutsch „Kollektive Handlungklausel“ sollen ab diesem Jahr in allen neuen Staatsanleihen der Euro-Zone enthalten sein.

Es kann praktisch jeden treffen

Doch in jeder Lebensversicherung, in jedem privaten Rentensparvertrag stecken solche Papiere. Und mit CAC können die Staaten künftig die Rückzahlung von Schulden verweigern, selbst wenn der einzelne Sparer dem nicht zustimmt. Damit kann es praktisch jeden treffen.

Das Vorbild für diese Neuerung gab ausgerechnet Griechenland (Link: http://www.welt.de/13928914). Denn der Schuldenschnitt im vergangenen Frühjahr gelang nur dank CAC. Diese Klausel besagt, dass die Vertragsbedingungen einer Anleihe bei Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger neu bestimmt werden können.

Staaten üben Druck auf die Gläubiger aus

Konkret wurde im Falle Griechenlands den Gläubigern ein Vorschlag vorgelegt, wonach sie auf 53,5 Prozent des ursprünglich investierten Geldes verzichteten. Der Rest wurde aufgeteilt auf mehr als 20 neue Anleihen mit Laufzeiten zwischen zehn und 30 Jahren, die letzte läuft erst 2042 aus. Die Staaten übten damals heftigen Druck auf die größten Gläubiger aus, auf Banken, Versicherungen und staatliche Versorgungswerke, so dass diese letztlich zustimmten. Damit kam die erforderliche Mehrheit für diese „freiwillige“ Umschuldung zustande. All jene indes, die nicht zugestimmt hatten, mussten anschließend zusehen, wie ihre Anleihen zwangsweise umgetauscht wurden. Manche versuchen zwar bis heute, sich gerichtlich dagegen zu wehren, doch die Aussichten auf Erfolg sind recht gering. Sie wurden teilenteignet.

Teil-Enteignung wird gerichtsfest gemacht

Nun erhalten alle Euro-Staatsanleihen eine solche CAC-Klausel, mit deren Hilfe ein derartiges Vorgehen nicht nur möglich, sondern auch noch gerichtsfest gemacht wird. Beschlossen wurde die Einführung dieser Klauseln im Zuge der Verhandlungen über die Einführung des permanenten Rettungsschirms (Link: http://www.welt.de/106237358), des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (Link: http://www.welt.de/themen/esm/). Investoren versuchen beispielsweise seit über zehn Jahren auf dem Gerichtsweg von Argentinien Entschädigungen für ihr Vermögen zu erhalten, das sie bei der Staatspleite von 2001 verloren hatten.

Quelle: Die „WELT“ vom 8. Januar 2013. http://www.welt.de/finanzen/article112468144/