Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Medienberater Marcus Johst

Der unter Tatverdacht stehende Erpresser unterliegt vor der Pressekammer des Berliner Landgerichtes.

Die Bekanntmachung der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Berlin und Zürich gegen Marcus Johst war rechtmäßig.

Zug, 6. März 2013 – Corporate News

Marcus Johst versuchte die Pressemeldung der The Fantastic Company AG („TFC“), vom 24. Januar 2013, in der die Gesellschaft bekannt gab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafverfolgung gegen Herrn Marcus Johst wegen Erpressung, falscher Anschuldigungen etc. übernommen hat, durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.

Das Landgericht Berlin lehnte das Gesuch (Aktenzeichen 27 O 81/13) am 12. Februar 2013 ab und stellte klar, dass „bei Lichte betrachtet die Berichterstattung der Antragsgegnerin (nämlich der TFC) nichts anderes sei, als die Wahrnehmung ihres Rechts zum Gegenschlag.“

Zuvor hatte Marcus Johst mit Abmahnungen durch seinen Medienanwalt der Kanzlei Schertz Bergmann erfolgreich verhindert, dass unsere Presse-Mitteilung in wichtigen Medien veröffentlicht wurde. Angesichts des Urteils des Landgerichts Berlin geschah dies fälschlicherweise. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil Marcus Johst Beschwerde eingelegt hat.

The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz

Der Verwaltungsrat
www.fantastic.com

Oliver Krautscheid: Rekord bei staatlichen Kontenabfragen

Die BZ vom 15. Januar 2013 berichtet, dass die Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden im Jahr 2012 so viele private Konten durchleuchtet haben]wie noch nie. Besonders das Bundeszentralamt für Steuern schaut den Bürgern genauer auf die Finger. Die erledigten Auskunftsersuche etwa von Finanzämtern, aber auch Behörden, die für Bafög oder Wohngeld zuständig sind, kletterten um mehr als 13%.

Der Staat hat im Jahr 2012 mehr als 185.000 Mal private Konten durchleuchtet. Insbesondere die Abrufe durch das Bundeszentralamt für Steuern nach §93 Abgabenordnung (AO) haben deutlich angezogen, und zwar um 13% auf mehr als 70.000. In diese Kategorie der Kontenabfragen fallen Auskünfte an Finanzbehörden und an Behörden, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe oder Wohngeld zuständig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Kontenabruf zu veranlassen. Im Jahr 2007 lag die Zahl der Abrufe der Behörden noch bei deutlich unter 30.000.

Für Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden gibt es nach §24c Kreditwesengesetz (KWG) die Möglichkeit, auf die Kontostammdaten der Bürger zuzugreifen. Hier zeigt sich im Jahresvergleich jedoch eine leichte Verringerung der Zahl der Abrufe, und zwar um 1,5% auf gut 114000.

Die Kreditwirtschaft wettert seit Jahren gegen die stetig steigende Zahl der Durchleuchtungen, auch weil sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. „Das ursprünglich zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung konzipierte Verfahren wird mittlerweile in den meisten Fällen zur allgemeinen Verbrechensbekämpfung, der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug genutzt“, so die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), das gemeinsame Sprachrohr der Bankenverbände, am 14. Januar 2013.