Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) geht wegen der schleppenden Ticketerstattung bei stornierten Flügen verstärkt gegen Fluggesellschaften vor.
„Mit Bezug auf Beschwerden, denen Ticketkostenerstattungen im Zusammenhang mit Pandemie-bedingten Flugannullierungen zugrunde liegen, wurden bislang 292 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet“, sagte ein Sprecher der Behörde dem Handelsblatt. Anfang August waren es noch 174 Verfahren. Keine Angaben machte die Behörde dazu, gegen welche Airlines sich die Bußgeldverfahren richten und ob bereits Bußgelder verhängt wurden. In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die offizielle Durchsetzungs- und Beschwerdestelle für die Rechte der Fluggäste.
Angesichts Tausender gestrichener Flüge und geplatzter Reisen infolge der Coronakrise registrierte das LBA zudem eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Airlines. Die Behörde bearbeitet derzeit 2.161 im Zeitraum vom 17. März bis 30. September 2020 eingegangene Beschwerden wegen Nichtbeförderung beziehungsweise Annullierung oder Verspätung von Flügen. Von diesen Beschwerden betreffen nach Angaben des Behördensprechers 1.701 vermeintliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Frist von sieben Tagen für die Ticketrückerstattung von gestrichenen Flügen.
Viele Beschwerden über Airlines registriert auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). „Die Verbraucher haben sich infolge der Corona-Pandemie so oft wie noch nie zuvor mit ihrem Problem an uns gewandt“, sagte SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe dem Handelsblatt. Demnach summierte sich in diesem Jahr die Zahl der Beschwerden bei der SÖP zu Flügen bis Ende September auf mehr als 28.000. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht das einem Anstieg um rund 70 Prozent. Zu Bahntickets gingen bis Ende September 2020 mehr als 4.000 Beschwerden ein. Hier war der prozentuale Anstieg etwas geringer. Zum Jahresende könnten es nach Schätzungen der SÖP insgesamt 40.000 Beschwerden sein, 2019 waren es rund 26.000.