Beispielrechnungen aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg zeigen, dass die vom Bundesfinanzministerium (BMF) entwickelte und vom Kabinett beschlossene wertabhängige Neuberechnung der Grundsteuer zu höheren Aufschlägen führt als bei Bayerns Flächenmodell. So kommt die Hamburger Finanzbehörde zu dem Ergebnis: „Ältere Gebäude und insbesondere Einfamilienhäuser werden im BMF-/Fraktionsentwurf durchweg stärker belastet, da hier der Bodenwert stark an Bedeutung gewinnt. Die Heterogenität der Wertentwicklungen kann kaum durch Hebesatzsenkungen bei gleichzeitiger Gesamtaufkommensneutralität ausgeglichen werden.“ Zum bayerischen Flächenmodell heißt es in dem Hamburger Vermerk, der der WirtschaftsWoche vorliegt, dass es zu „gleichmäßigeren Ergebnissen“ führe und „am einfachsten zu administrieren“ sei. Auch das nordrheinwestfälische Finanzministerium kommt na ch der Verprobung in acht Städten (Dortmund, Köln, Siegen, Gütersloh, Steinfurt, Siegburg, Höxter und Brilon) zu dem Ergebnis, dass das wertabhängige Berechnungsmodell des Bundesfinanzministeriums zu einer höheren Belastung von Immobilien kommt. Der Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer soll in den nächsten Woche vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden und muss anschließend den Bundesrat passieren.
Ländertests: Scholz-Modell verteuert Grundsteuer am meisten
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