Die Einführung der elektronischen Patientenakte droht sich deutlich zu verzögern.
Das Bundesjustizministerium, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) pochen auf weiterreichende Datenschutz-Regelungen: Die strittigen Punkte sollen technische Standards betreffen, die eigentlich seit 2018 geklärt sind und von den Krankenkassen bereits für die Entwicklung der Digitalakten angewendet werden, erfuhr das Handelsblatt von mehreren hochrangigen Quellen aus Regierungskoalition und Verwaltung. Wenn das Gesetz mit den von Justizministerium, BSI und BfDI geforderten Änderungen kommt, müssten nach Ansicht von Experten zahlreiche technische Standards neu definiert werden.
In diesem Fall werde der Starttermin nicht einzuhalten sein, sagte Heike Nowotnik, IT-Chefin des AOK-Bundesverb ands. „Eine Verschiebung des Starts der Akte, etwa auf 2022, ist angesichts der aktuellen Verzögerungen kaum noch abwendbar“, sagte SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut. Das Gesundheitsministerium müsse jetzt endlich die Streitpunkte klären. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte als Start der Digitalakte das Jahr 2021 gesetzlich festgelegt.
„Das Justizministerium, das BSI und der BfDI sind gefordert, den Start der elektronischen Patientenakte konstruktiv zu begleiten und nicht mit übertriebenen Datenschutzforderungen den Start der Akte zu gefährden“, sagte CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge. Das Gesundheitsministerium sieht den Start allerdings derzeit nicht in Gefahr. Mit der elektronischen Patientenakte sollen ab 2021 fast alle Akteure des Gesundheitswesens vernetzt werden.