Klima-Kompromiss: Tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken

„Tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken“ – Von Baden-Württemberg beauftragte Gutachter zweifeln am Klima-Kompromiss

 

Der Klima-Kompromiss zwischen Bund und Ländern ist in einem zentralen Punkt offenbar nicht verfassungsgemäß. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Auftrag gegebenes Gutachten. Kretschmann ist Verhandlungsführer der Länder. Das Gutachten liegt der WirtschaftsWoche vor. Ein fester Preis für den Ausstoß klimaschädlicher Gase ist demnach kaum mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Juristen beanstanden das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), auf dessen Anpassung sich Bund und Länder verständigt hatten: „Dem BEHG begegnen tiefgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.“ Bundestag und Bundesrat sollten andere Regeln finden.
Das Gutachten der Stiftung Umweltenergierecht stammt vom 15. Dezember und stellt den zeitgleich ausgehandelten neuen Klimaschutz-Kompromiss in Frage. Laut dem Kompromiss soll ab 2021 jede Tonne CO2 von Heizungen und aus dem Verkehr 25 Euro kosten, der Preis soll jährlich festgelegt steigen. Bis 2026 sollen Zertifikate zum Fixpreis je Tonne ausgegeben werden, ohne die Menge an CO2 zu begrenzen. Dieser Mechanismus ist aus Sicht der Gutachter problematisch und müsste geändert werden. Ein Emissionshandel sei nur rechtmäßig, wenn er die CO2-Menge verknappe und sich der Preis entsprechend erhöhe, verweisen sie auf eine ähnliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Sonst gleiche dies der Einführung einer neuen Steuer.
„Alle vorliegenden rechtswissenschaftlichen Abhandlungen und Äußerungen zum BEHG beziehungsweise zu Modellen eines ‚Emissionshandels zum Fixpreis‘ kommen zu diesem Ergebnis,“ schreiben die Umweltrechtler Thorsten Müller und Hartmut Kahl weiter. Daraus entstünden „Risiken für die Erreichung der Klimaschutzziele und für den Bundeshaushalt“.
Über das Paket sollen Bundestag und Bundesrat no ch diese Woche abstimmen. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat einen CO2-Preis, der wie eine Steuer wirkt, als nicht verfassungsfest beurteilt. Der Gesetzgeber dürfe nicht einfach eine neue Steuer erfinden.

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