Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hält das von CDU und CSU favorisierte Modell einer CO2-Bepreisung über einen nationalen Emissionshandel für kaum umsetzbar.
„Die administrative Umsetzung eines nationalen Emissionshandelssystems für Gebäude und den Verkehrssektor könnte vermutlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden“, erklärten Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik am DIW, und der Steuerrechtler Roland Ismer in einem Gastbeitrag für das Handelsblatt. „Ferner ergeben sich gerade bei einem engen Preiskorridor finanzverfassungsrechtliche Zweifel.“ Eine CO2-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Wärme über eine Anpassung der bestehenden Energiesteuersätze sei demgegenüber „einfach umzusetzen und rechtskonform“.
Die Experten betonen die Steuerungswirkung eines solchen marktwirtschaftlichen Instrume ntes. „Hingegen geht es nicht so sehr darum, Aufkommen für den Staatshaushalt zu erzielen.“ Das Aufkommen einer erhöhten Energiesteuer müsse vielmehr „rückverteilt“ werden. „Eine Pro-Kopf-Rückerstattung der Erlöse ist mit Blick auf soziale Gerechtigkeit und Akzeptanz vielversprechend – sie könnte sicherstellen, dass die CO2-Bepreisung die einkommensschwächeren Haushalte nicht zusätzlich belastet“, so Neuhoff und Ismer. Dieser „Rückgabemodus“ sei zugleich ein Anreiz für das Einsparen von Energie: Wer wenig verbrauche, bekomme möglicherweise sogar mehr erstattet, als er oder sie an Steuern bezahlt habe.
Die Umsetzung ließe sich aus Sicht der Experten mit einem geringen administrativen Aufwand über die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verwirklichen – „bei großer Rechtssicherheit“, wie sie betonen. „Zugleich ergibt sich damit auch eine langfristige Perspektive für die soziale Kompensation einer mF 6glicherweise notwendigen weiteren Erhöhung von CO2-Preisen in der Zukunft.“