Immobilien: Enteignung durch Mietendeckel?

IVD-Präsident Schick: „Dieser Mietendeckel ist Enteignung von tausenden privaten Kleinvermietern“

 

Der Mietendeckel-Entwurf der Berliner Linken erzürnt die Immobilienbranche. „Ein solches Vorhaben, dessen Verfassungswidrigkeit ihm quasi auf der Stirn geschrieben steht, darf die Politik nicht hinnehmen“, sagte Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, dem Handelsblatt. „Wir fordern alle Parteien, die sich sonst für den Rechtsstaat einsetzen, auf, ein Normenkontrollverfahren in Karlsruhe anzustrengen. Worte allein reichen jetzt nicht mehr.“

Dieser Mietendeckel sei eine „Enteignung von tausenden privaten Kleinvermietern“, so Schick weiter. „Ich fordere den Mieterbund auf, mit uns zusammen gegen den Enteignungs-Mietendeckel vorzugehen. Mieterschutz darf nicht durch verfassungswidrige Gesetze versucht werden.“

„Die Folgen des Vorhabens, das eine Reduzierung der Miete zur Folge hat, wird nicht nur dafür sorgen, dass niemand mehr in di e Zukunft investiert. Es wird auch tausende Kleinvermieter ihre Altersvorsorge kosten, soweit sie die Wohnung durch eine Bank finanziert haben. Die Finanzierung ist in der Regel auf das derzeitige Mietniveau abgestimmt, ohne dabei Mietsteigerungen zu berücksichtigen. Viele Kleinvermieter werden gezwungen sein, ihre Wohnung zu verkaufen, da die Mieteinnahmen nicht mehr genügen, um die Altersvorsorge aufrecht zu erhalten.“

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Eine Antwort auf „Immobilien: Enteignung durch Mietendeckel?“

  1. Enteignung und zwar ganz reale bzw. Vergesellschaftungen (Art. 15 GG) werden wohl nach Zweckentfremdungsverbot, Mietpreisbremse und Mietendeckel kommen. Irgendwann werden vermutlich alle Immobilien, die nicht im Staatsbesitz sind, in „Volksbesitz“ überführt und wer ein Einfamilienhäuschen will, zugewiesen bekomen möchte, der muss sich bewerben und gut begründen… Der Himmel blau, die Sonne lacht, das hat die Sowjetunion gemacht – nur sitzen die Sowjets heute in den Senaten von Berlin und Hamburg.
    Die Bundesländer haben jedoch vermutlich gar keine Gesetzgebungskompetenz um so umfassend in die Vertragsfreiheit einzugreifen. Das Mietrecht regelt das BGB und das BGB bewirtschaftet der Bund und nicht die Länder. Vermutlich wird das soziale Paradeprojekt Berlins vor Gericht krachend scheitern. Zu hoffen ist es jedenfalls.

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