Wie der Spiegel berichtet, erwartet das Bundesfinanzministerium nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu sechs Prozent Strafzinsen für Steuernachforderungen teure Folgen für den Fiskus.
Der Grund: Der Zinssatz für Pensionsrückstellungen von Unternehmen ist für deren Steuerbilanz ebenfalls mit sechs Prozent vorgeschrieben. Die Fachleute von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) befürchten, dass Unternehmen schon bald vor dem Karlsruher Gericht klagen könnten, um auch für Pensionsrückstellungen eine niedrigere Verzinsung zu erzwingen. Firmen dürften dann größere Beträge steuerlich geltend machen, das würde die Unternehmensgewinne schmälern und zu geringeren Steuereinnahmen für Bund und Länder führen. Würde die unterstellte Verzinsung beispielsweise auf 3,5 Prozent gesenkt, gingen dem Staat nach Berechnungen des BMF gut 30 Milliarden Euro verloren. Um das Minus für die öffentlichen Kassen verkraftbar zu machen, schlagen die BMF-Experten vor, eine Neuregelung über zehn Jahre zu strecken. Schon seit einiger Zeit liegt in Karlsruhe ein Ersuchen des Finanzgerichts Köln vor, die Rückstellungszinsen auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.