Die Berliner Wohnungsbaugenossenschaften haben Verfassungsbeschwerde gegen den Berliner Mietendeckel eingereicht.
Nach SPIEGEL-Informationen halten sie die Regelung für ungeeignet und sehen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in die Grundrechte.
»Mit diesem Gesetz hat das Land Berlin Gemeinwohl orientierten Vermietern wie uns einen Bärendienst erwiesen«, sagte Dirk Enzesberger, Vorstand der Charlottenburger Baugenossenschaft, die eine der fünf größten des Landes ist, dem SPIEGEL. Zudem ist er Sprecher der Wohnungsbaugenossenschaften Berlin, einem Zusammenschluss aus 27 Unternehmen mit mehr als 95.000 Wohnungen und etwa 160.000 Mitgliedern.
»Mit Durchschnittsmieten von 5,66 Euro pro Quadratmeter ist Wohnen in Genossenschaften in Berlin am günstigsten. Unsere Mieten liegen deutlich unter dem landesweiten Mietspiegel von 6,72 Euro«, so Enzesberger. »Der Mietendeckel hindert uns an der Erfüllung unseres Auftrags, ein nachhaltiges und sozial ausgewogenes Wohnungsangebot sicherzustellen.«
Das politische Ziel hinter dem Gesetz, erschwinglichen Wohnraum auch weiterhin für jedermann anzubieten, will Enzesberger nicht in Frage stellen. »Aber ein Gesetz, das derart massiv in Grundrechte und bestehende Verträge eingreift, zugleich aber das Gegenteil der gesetzgeberischen Zielsetzung bewirkt, kann doch vor dem Grundgesetz keinen Bestand haben«, glaubt er.
In einem 157-seitigen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht argumentieren Anwälte, welche Nachteile aus ihrer Sicht entstünden. So würden etwa 4000 geplante Genossenschaftswohnungen durch den Mietendeckel nicht mehr gebaut werden. Auch Modernisierungen müssten zurückgefahren werden. All das entwerte den Anteil der Genossen am Genossenschaftsvermögen.