Der von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Gesetzentwurf zur Grundrente stößt in der Union auf Widerstand.
Nach Informationen des Handelsblatts kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor Wirtschaftspolitikern der Unionsfraktion an, dass sein Haus in der Ressortabstimmung Bedenken anmelden werde. Damit wäre der Plan von Heil hinfällig, die Grundrente nach verkürztem Verfahren schon am 29. Januar ins Kabinett zu bringen. Im Gesundheitsministerium hieß es, dass man den Entwurf zunächst sorgfältig prüfen lassen wolle. Das Vorhaben sollte „nicht im Schnellverfahren“ durchgepeitscht werden.
Der Wirtschaftsflügel der Union sieht den Grundrenten-Kompromiss vom November in Heils Entwurf nicht verwirklicht. Der Entwurf „weist erhebliche Mängel auf und bedarf einer gründlichen Überarbeitung“, sagte der stellvertretende CSU-Landesgruppenchef Hans Michelbach dem Handelsblatt. „In der vorliegenden Form ist der Entwurf unzureichend und nicht zustimmungsfähig.“ Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Ausgestaltung der Einkommensprüfung, die Grundrentenempfänger durchlaufen sollen. Der Wirtschaftsflügel der Union moniert, dass bei dieser Prüfung Kapitalerträge, die über die Abgeltungsteuer pauschal versteuert werden, nicht berücksichtigt würden.
Zudem sei bei im Ausland lebenden Grundrentenbeziehern eine Prüfung der Einkommensverhältnisse nicht gewährleistet. Und bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamer Haushaltsführung könne das Partnereinkommen nicht ermittelt werden. Darin sieht der Wirtschaftsflügel der Union auch ein gravierendes verfassungsrechtliches Problem: Verheiratete Rentner hätten eine geringere Chance auf Grundrente als nicht verheiratete mit festem Lebenspartner. Dies verstoße gegen den im Grundgesetz verankerten besonderen Schutz der Ehe.