Die FDP will auf die abnehmende Zahlungsmoral der öffentlichen Hand aufmerksam machen.
„Es ist völlig unverständlich, dass Bundesländer und Kommunen umfangreiche Rettungspakete beschließen, um Unternehmen und Arbeitsplätze in der Pandemie-Zeit zu stützen, während Teile der öffentlichen Hand auf der anderen Seite Unternehmen durch Verschleppung von Forderungsausgleich in die Insolvenz treiben“, heißt es in einem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion, der dem Handelsblatt vorliegt. Fehlverhalten und „vielleicht sogar Fahrlässigkeit“ müssten reduziert oder ganz vermieden werden, heißt es in dem Antrag weiter, der am Freitag im Bundestag eingebracht werden soll. Ziel ist eine „Zahlungsmoral-Offensive“, bei der der Bund vorangeht.
Nach Einschätzung der Liberalen führt die Corona-Pandemie zu erheblichen Verzögerungen bei der Bezahlung von Rechnungen privater Auftragnehmer, weil die Krise sich auf die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen auswirkt und es dort zu Verschiebungen der Tätigkeitsschwerpunkte kommt. „Unternehmen und Wirtschaftsverbände klagen entsprechend verstärkt über eine verschlechterte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber, teilweise werde die Bezahlung fälliger Rechnungen sogar mit Hinweis auf Corona-Hilfsprogramme verzögert“, heißt es in dem FDP-Antrag. „Dies gefährdet die Liquidität von Betrieben und Arbeitsplätzen und kann Unternehmen in zusätzliche Notlagen versetzen.“ FDP-Politiker Manfred Todtenhausen sagte dem Handelsblatt: „Eklatant ist dieses Verhalten besonders in Krisenzeiten wie derzeit, in denen die ausführenden Betriebe in Vorleistung getreten sind und nun besonders unter Liquiditätsengpässen leiden.“
Konkret fordert die FDP, alle offenen Rechnungen seit dem 23. März, die nicht offensichtlich unbegründet sind, bis zum 30. Juni 2020 vollständig zu bezahlen. Dies könne im Zweifel auch unter Vorbehalt geschehen. Die Prozesse des Bundes seien dahingehend zu prüfen, wie während der Corona-Pandemie eine schnellere Liquidität für Firmen hergestellt werden könne – zum Beispiel durch Abschlagszahlungen oder mit Einzahlungen auf Treuhänderkonten. Künftig soll nach dem Willen der Liberalen der Rechnungsprüfungsprozess für alle Vertragsparteien nachvollziehbar beschrieben werden. Dabei seien auch verlässliche Fristen festzulegen. Gebe es Klärungsbedarf bei Warenlieferungen, Dienst- oder Bauleistungen, müsse der Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen schriftlich darüber informiert werden. Das weitere Vorgehen der Verwaltung müsse dabei festgelegt und eine auskunftsfähige Kontaktperson benannt werden. Dies müsse auch gelten, wenn externe Dienstleister mit der Anbahnung, Abwicklung und Durchführung von Verträgen betraut würden.
Wer nix hat, der zahlt auch nicht… da hilft auch keine Moral.
Moralisten sind Menschen, die sich da kratzen, wo es andere juckt? Ich dachte eigentlich, zur Beförderung der Zahlungsmoral wurde u.a. die 40 € Verzugspauschale eingeführt? Hat wohl nicht geholfen, wer das Geld aus dem Nix oder Steuern schöpft, den stören weder Verzug noch Zinsen. -.-