Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat dem Bundesverfassungsgericht per Brief seine Auffassung mitgeteilt, dass der Europäischen Zentralbank (EZB) bei ihren Käufen von Staatsanleihen kein Vorwurf zu machen sei. Die vom EZB-Rat vorgenommene Prüfung der Verhältnismäßigkeit sei nachvollziehbar, heißt es darin.
Insbesondere werde in den EZB-Unterlagen beschrieben, wie sich das Ankaufprogramm auf die Finanzen der Mitgliedstaaten, den Bankensektor, private Haushalte sowie Unternehmen auswirke. Das Verfassungsgericht hatte im Mai in einem Urteil zu einem Kaufprogramm von 2015 festgelegt, dass die EZB gegenüber Bundestag und -regierung deutlich machen müsse, ob ihre Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dazu gehörte, die Auswirkungen der Maßnahmen auf unterschiedliche Wirtschaftssektoren darzulegen. Die EZB hatte daraufhin sieben Dokumente nach Berlin geschickt, von denen bislang nur vier veröffentlicht sind. Die übrigen liegen in der Geheimschutzstelle des Bundestags. Darunter ein Protokoll der Ratssitzung vom Juni, bei der es um das Urteil ging, ein geldpolitisches Vorbereitungspapier für diese Sitzung sowie ein Protokoll von 2014.