Mit der Einführung von Collective-Action-Clause bei Staatsanleihen des Euro-Raumes wird nun endgültig dokumentiert, dass diese Bonds nicht mehr mündelsicher sind. Was soll der Anleger davon halten, wenn die vermeintlich sicheren Schuldner im Vorhinein Regelungen einführen, die es ermöglichen gegen den ausdrücklichen Willen des Gläubigers/Eigentümers eine Teilenteignung respektive Veschlechterung der Vertragskonditionen durchzuführen?
Ken Roggoff und Carmen Reinhart, Autoren des Buches: „This Time is Different“ haben acht Jahrhunderte Staatsfinanzierungen und –pleiten sorgfältig analysiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass Staatsanleihen alles andere als risikolos sind. Die überwiegende Zahl der Staaten hat im Laufe der Zeit den Staatsbankrott erklärt. Folglich müssten Corporate Finance Bücher und die Rechtsprechung zur Unternehmensbewertung angepasst werden, welche als Bewertungsmethode, den aktuellen Zinssatz für Staatsanleihen mit dem risikolosen Zinssatzes gleichsetzen.
Kritisch muss zudem Solvency II gesehen werden, welche das Risiko in den Kapitalanlagen der Versicherungen reguliert. Durch eine gesteuert „günstige“ Eigenkapitalunterlegung für Staatsanleihen versus Aktien werden große institutionelle Investoren gedrängt, hunderte von Milliarden Euro in Staatsanleihen zu stecken. Diese staatliche Lenkung sichert die Finanzierung immer neuer Staatsschulden, kann zukünftig aber wie eine weitere Steuer für viele Millionen Sparer wirken.
Euro-Staaten führen Enteignungsklausel bei Bonds ein
Eine neue Regelung ermöglicht es den Euro-Ländern künftig, Schuldenschnitte schneller und einfacher durchzuführen. Davon könnten auch Millionen deutsche Sparer betroffen sein. Von Frank Stocker
„Collective Action Clause“ (CAC), zu deutsch „Kollektive Handlungklausel“ sollen ab diesem Jahr in allen neuen Staatsanleihen der Euro-Zone enthalten sein.
Es kann praktisch jeden treffen
Doch in jeder Lebensversicherung, in jedem privaten Rentensparvertrag stecken solche Papiere. Und mit CAC können die Staaten künftig die Rückzahlung von Schulden verweigern, selbst wenn der einzelne Sparer dem nicht zustimmt. Damit kann es praktisch jeden treffen.
Das Vorbild für diese Neuerung gab ausgerechnet Griechenland (Link: http://www.welt.de/13928914). Denn der Schuldenschnitt im vergangenen Frühjahr gelang nur dank CAC. Diese Klausel besagt, dass die Vertragsbedingungen einer Anleihe bei Zustimmung von 75 Prozent der Gläubiger neu bestimmt werden können.
Staaten üben Druck auf die Gläubiger aus
Konkret wurde im Falle Griechenlands den Gläubigern ein Vorschlag vorgelegt, wonach sie auf 53,5 Prozent des ursprünglich investierten Geldes verzichteten. Der Rest wurde aufgeteilt auf mehr als 20 neue Anleihen mit Laufzeiten zwischen zehn und 30 Jahren, die letzte läuft erst 2042 aus. Die Staaten übten damals heftigen Druck auf die größten Gläubiger aus, auf Banken, Versicherungen und staatliche Versorgungswerke, so dass diese letztlich zustimmten. Damit kam die erforderliche Mehrheit für diese „freiwillige“ Umschuldung zustande. All jene indes, die nicht zugestimmt hatten, mussten anschließend zusehen, wie ihre Anleihen zwangsweise umgetauscht wurden. Manche versuchen zwar bis heute, sich gerichtlich dagegen zu wehren, doch die Aussichten auf Erfolg sind recht gering. Sie wurden teilenteignet.
Teil-Enteignung wird gerichtsfest gemacht
Nun erhalten alle Euro-Staatsanleihen eine solche CAC-Klausel, mit deren Hilfe ein derartiges Vorgehen nicht nur möglich, sondern auch noch gerichtsfest gemacht wird. Beschlossen wurde die Einführung dieser Klauseln im Zuge der Verhandlungen über die Einführung des permanenten Rettungsschirms (Link: http://www.welt.de/106237358), des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM (Link: http://www.welt.de/themen/esm/). Investoren versuchen beispielsweise seit über zehn Jahren auf dem Gerichtsweg von Argentinien Entschädigungen für ihr Vermögen zu erhalten, das sie bei der Staatspleite von 2001 verloren hatten.
Quelle: Die „WELT“ vom 8. Januar 2013. http://www.welt.de/finanzen/article112468144/
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