Personalkosten für BaFin-Direktorium steigen um 25 Prozent
BERLIN. Nach BILD-Informationen erhält Bafin-Präsident Mark Branson 474.000 Euro Jahresgehalt.
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Personalkosten für BaFin-Direktorium steigen um 25 Prozent
BERLIN. Nach BILD-Informationen erhält Bafin-Präsident Mark Branson 474.000 Euro Jahresgehalt.
Der britische Finanzkonzern IG Group will etablierten Börsenbetreibern mit einem neuen europäischen Handelsplatz Marktanteile abnehmen. „Konkurrenz für Deutsche Börse?“ weiterlesen
Warren Buffet investierte kurz nach dem Kollaps der Investmentbank Lehman Brothers USD 5 Milliarden in Goldman Sachs. Zwischen Oktober 2008 und April 2011 hat er damit rund USD 2 Mrd. verdient. Jetzt ist er einer der größten Aktionäre von Goldman Sachs.
„Oliver Krautscheid: Warren Buffet wird Großaktionär bei Goldman Sachs“ weiterlesen
Alljährlich veröffentlicht die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) eine Liste der 50 Prime Standard Aktien mit der schlechtesten Performance der letzten Jahre – in vielen Medien auch „Größte Kapitalvernichter“ bezeichnet. Für das vergangene Kalenderjahr wird die Liste von prominenten Vertretern der Solarbranche angeführt, aber auch DAX Konzerne wie Commerzbank, E.on, Metro und RWE sind enthalten.
Wenn von den größten Kapitalvernichtern gesprochen wird, dann muss einschränkend festgehalten werden, dass die Liste einen „survivor bias“ hat, weil insolvente Unternehmen, die vom Kurszettel verschwinden, nicht enthalten sind, wenngleich die Kapitalvernichtung in diesen Fällen final und erfahrungsgemäß am Größten ist.
Einige der in der Liste enthaltenen „schlechten“ Aktien schaffen es sogar erfolgreich aus der „Schwarzen Liste“ und in den diesjährigen Top 20 gibt es sogar zwei Aktien mit positiver Aktienperformance: Fantastic Company mit +54% und die Commerzbank AG mit +7%.
Damit kurzfristige Schwankungen, wie sie an Börsen regelmäßig zu beobachten sind, nicht stark in die Bewertung eingehen, wird hauptsächlich die Aktienperformance der vergangenen fünf Jahre betrachtet, jedoch ohne Berücksichtigung von Dividenden und Sonderausschüttungen.
Kritisch zu sehen ist, dass die Liste der schlechten Aktienentwicklungen hinterher läuft und somit keine Prognosefunktion hat. Unter Value Investoren sind jedoch Investmentstrategien verbreitet, die darauf basieren, dass die Börsen regelmäßig Entwicklungen kursmäßig nach oben und unten übertreiben. So kann man davon ausgehen, dass Unternehmen mit dramatischen Kursverlusten, deren Geschäftsmodell intakt ist, die Rendite-Kandidaten der Zukunft sind. Wichtig ist aber eine sorgfältige Analyse der Krisenursachen und des Managements, denn schablonenhafte Entscheidungskriterien bergen das Risiko, Geld mit zunächst steigenden Aktien zu verlieren (wie der Trend in der Solarbranche) oder in der sogenannten Value-Trap zu sitzen, in der sich ein fundamental gesundes Investment einfach nicht mehr aus dem Kurstief erholt.
Die DSW Analyse basiert auf einer Punkteberechnung (max. 1.000) der Aktienperformance für ein, drei und fünf Jahre im Vergleich zur Grundgesamtheit von Prime Standard Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse. Der Punktestand zeigt jedoch nicht an, ob mit der Aktie Geld verdient oder verloren wurde, weil es eine relative Kennzahl ist und eine „buy-and-hold“-Situation unterstellt wird. Die grundsätzlich richtige langfristige Perspektive widerspricht jedoch der Praxis, wonach die mittlere Haltedauer von Aktien bei institutionellen Investoren weniger als ein Jahr beträgt. Durch Kauf und Verkaufsentscheidungen (sogenanntes Trading) könnte und kann also auch mit den „größten Kapitalvernichtern“ Geld verdient werden.
Der unter Tatverdacht stehende Erpresser unterliegt vor der Pressekammer des Berliner Landgerichtes.
Die Bekanntmachung der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaften Berlin und Zürich gegen Marcus Johst war rechtmäßig.
Zug, 6. März 2013 – Corporate News
Marcus Johst versuchte die Pressemeldung der The Fantastic Company AG („TFC“), vom 24. Januar 2013, in der die Gesellschaft bekannt gab, dass die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafverfolgung gegen Herrn Marcus Johst wegen Erpressung, falscher Anschuldigungen etc. übernommen hat, durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.
Das Landgericht Berlin lehnte das Gesuch (Aktenzeichen 27 O 81/13) am 12. Februar 2013 ab und stellte klar, dass „bei Lichte betrachtet die Berichterstattung der Antragsgegnerin (nämlich der TFC) nichts anderes sei, als die Wahrnehmung ihres Rechts zum Gegenschlag.“
Zuvor hatte Marcus Johst mit Abmahnungen durch seinen Medienanwalt der Kanzlei Schertz Bergmann erfolgreich verhindert, dass unsere Presse-Mitteilung in wichtigen Medien veröffentlicht wurde. Angesichts des Urteils des Landgerichts Berlin geschah dies fälschlicherweise. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil Marcus Johst Beschwerde eingelegt hat.
The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz
Der Verwaltungsrat
www.fantastic.com
Rufmord im Internet: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Medienberater Marcus Johst wegen Erpressung und anderem
Zug, 24. Januar 2013 – Corporate News: Rechtssache
Aufgrund der unrechtmässig von einer anonymen Person publizierten Strafanzeige gegen alle Verwaltungsräte der The Fantastic Company AG („TFC“), sieht sich die Gesellschaft verpflichtet, die folgende Mitteilung zu verbreiten:
Die publizierte Strafanzeige wurde von Herrn Marcus Johst bei der Staatsanwaltschaft in Zürich am 21. Februar 2012 eingereicht. Die Züricher Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige am 2. Mai 2012 als unbegründet und ohne jeden Anfangsverdacht zurückgewiesen. Das Obergericht Zürich bestätigte diesen Entscheid und verurteilte Herrn Marcus Johst am 13. November 2012 zur Übernahme der Gerichtskosten von CHF 800 und zu einer Entschädigungszahlung von über CHF 11.000 an die von ihm beschuldigten Personen.
Die TFC sowie ihre Verwaltungsräte haben ihrerseits eine Strafanzeige gegen Herrn Marcus Johst bei der Staatsanwaltschaft in Zürich eingereicht (Aktenzeichen DAST3/2012/5159). Die Züricher Behörde hat den Fall an die Staatsanwaltschaft Berlin abgetreten, welche nun die Strafverfolgung gegen Herrn Marcus Johst wegen Erpressung, falscher Anschuldigungen etc. übernommen hat (Aktenzeichen 282 Js 2796/12).
The Fantastic Company AG, Zug, Schweiz
Der Verwaltungsrat
www.fantastic.com
Trotz hervorragender Entwicklung der Börsenindizes insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2012 besteht bei vielen institutionellen Anlegern immer noch Zurückhaltung im Hinblick auf Börsengänge. Zu Recht, denn die Preise der Börsenaspiranten sind üblicherweise hoch und die Risiken nicht vernachlässigbar wie die großen Negativbeispiele Glencore und Facebook gezeigt haben.
Die nachfolgende Analyse des globalen Wirtschaftsprüfungsunternehmens Ernst & Young zeigt deutlich, dass kurz vor der Finanzkrise im Jahr 2007 die Anzahl mehr als doppelt und das Volumen der Börsen-Neuemissionen mehr als dreifach so hoch war wie im laufenden Jahr.