Lambrecht weist verfassungsrechtliche Bedenken gegen Soli-Regelung zurück

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 90 Prozent der Zahler zurückgewiesen.

„Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett beschlossen und zuvor auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft“, sagte Lambrecht dem Handelsblatt. Gerade im Steuerrecht könne auf die individuelle Leistungsfähigkeit eingegangen werden.

Zugleich wandte sich Lambrecht gegen die Einschätzung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier und des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, wonach der Soli mit dem Auslaufen des Solidarpakts verfassungswidrig sei. „Der Soli war nie eins zu eins an den Solidarpakt gebunden. Nur weil er wegfällt, muss nicht auch der Soli abgeschafft werden“, erklärte die SPD-Politikerin.

Kritisch äußerte sich die Ministerin in diesem Zusammenhang zu Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der ein eigenes Konzept zur vollständigen „Soli“-Abschaffung hatte erstellen lassen. Darin wird die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angestrebte Teil-Abschaffung als „verfassungsrechtlich problematisch und auch nicht gerechtfertigt“ eingestuft. Altmaier habe den Passus zum Soli im Koalitionsvertrag „mitverhandelt“, sagte Lambrecht dem Handelsblatt. „Sicher gab es hier unterschiedliche Vorstellungen, aber wir haben uns letztlich auf einen Kompromiss verständigt. Diesen werden wir als Regierung vertreten und ins parlamentarische Verfahren einbringen“, betonte die Ministerin. „Was Kollegen darüber hinaus denken, fordern oder wünschen, ist nicht entscheidend.“

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