Die BZ vom 15. Januar 2013 berichtet, dass die Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden im Jahr 2012 so viele private Konten durchleuchtet haben]wie noch nie. Besonders das Bundeszentralamt für Steuern schaut den Bürgern genauer auf die Finger. Die erledigten Auskunftsersuche etwa von Finanzämtern, aber auch Behörden, die für Bafög oder Wohngeld zuständig sind, kletterten um mehr als 13%.
Der Staat hat im Jahr 2012 mehr als 185.000 Mal private Konten durchleuchtet. Insbesondere die Abrufe durch das Bundeszentralamt für Steuern nach §93 Abgabenordnung (AO) haben deutlich angezogen, und zwar um 13% auf mehr als 70.000. In diese Kategorie der Kontenabfragen fallen Auskünfte an Finanzbehörden und an Behörden, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe oder Wohngeld zuständig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Kontenabruf zu veranlassen. Im Jahr 2007 lag die Zahl der Abrufe der Behörden noch bei deutlich unter 30.000.
Für Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden gibt es nach §24c Kreditwesengesetz (KWG) die Möglichkeit, auf die Kontostammdaten der Bürger zuzugreifen. Hier zeigt sich im Jahresvergleich jedoch eine leichte Verringerung der Zahl der Abrufe, und zwar um 1,5% auf gut 114000.
Die Kreditwirtschaft wettert seit Jahren gegen die stetig steigende Zahl der Durchleuchtungen, auch weil sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. „Das ursprünglich zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung konzipierte Verfahren wird mittlerweile in den meisten Fällen zur allgemeinen Verbrechensbekämpfung, der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug genutzt“, so die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), das gemeinsame Sprachrohr der Bankenverbände, am 14. Januar 2013.
So, so… eigentlich lebt eine gesunde Gesellschaft ja davon, dass der Bürger dem Staat misstraut und ihn kontrolliert. Hier kontrolliert der Staat aber seine Steuerbürger übermäßig. Deutschland, Land des Haushaltsüberschusses und offensichtlich auch Land voller Verdächtiger… traurig. :/