Kaum Chance auf Steuersenkungen in Koalitionsverhandlungen

BERLIN. Vor dem Start der Koalitionsverhandlungen von SPD, FDP und Grünen zeichnet sich ab, dass ein Ampelbündnis keine große Steuerreform anpacken wird.

Die Steuerpolitik werde keine große Rolle mehr spielen in den Koalitionsverhandlungen, hieß es aus allen drei Parteien. Größere Entlastungen seien genauso vom Tisch wie die von der FDP im Wahlkampf geforderte vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Das sei nach den Sondierungen bereits klar. Darüber müsse man eigentlich nicht mehr sprechen, hieß es übereinstimmend.

Ökonomen sehen aber durchaus noch Möglichkeiten, wie sich SPD, FDP und Grünen auf eine Steuerreform einigen könnten. Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlägt vor, den Grundfreibetrag auf 10.500 Euro anzuheben, wie es die Grünen fordern. Zugleich soll der Solidaritätszuschlag ganz wegfallen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll erst ab 70.000 Euro gelten. Um nicht einseitig vor allem Spitzenverdiener zu entlasten, schlägt das IW vor, noch einen neuen Steuersatz von 44,5 Prozent ab einem Einkommen von 90.000 Euro einzuziehen. Gleichzeitig sollte der sogenannte „Reichensteuersatz“ von derzeit 45 auf 47 Prozent steigen. „Eine solche Reform würde – Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag zusammen betrachtet – keinen Steuerzahler stärker belasten als heute“, schreiben die IW-Forscher Martin Beznoska und Tobias Hentze. Es würden alle entlastet, zudem fielen die Einnahmeausfälle mit 17 Milliarden Euro im Jahr halbwegs moderat aus.

Der Wirtschaft ist der Wegfall des Soli besonders wichtig. Dies unterstreicht eine aktuelle Umfrage des Münchener Ifo-Instituts im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen und Politik unter 1500 Unternehmen, die dem Handelsblatt vorliegt. Demnach halten zwei Drittel der Familienunternehmen (67,9 Prozent) die Abschaffung des Solis für „sehr geeignet“ und „geeignet“, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für die Unternehmen steht damit die Soli-Abschaffung in der Steuerpolitik an erster Stelle, noch vor einer Senkung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer.

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