Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Finanzgericht, hat mit seinem heutigen Urteil den Solidaritätszuschlag für nicht verfassungswidrig erklärt.
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991, kurz nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung geschaffen, um Investitionen in die ostdeutsche Infrastruktur und Wirtschaft zu finanzieren. Später diente er zur Finanzierung unterschiedlicher Mehrbelastungen des Bundes zum Beispiel aus dem Konflikt am Golf oder zur Unterstützung südeuropäischer Euro-Länder. „BFH: Soli nicht verfassungswidrig“ weiterlesen